Besserverdiener müssen mit höheren Kassenbeiträgen rechnen
Eine letzte Änderung der Bemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung der großen Koalition tritt 2010 in Kraft. Gutverdiener müssen in Zukunft mehr Sozialbeiträge entrichten. Nach außen bleibt aber der Beitragssatz weiterhin bestehen. Der Anstieg wird sich bei der Rentenversicherung um 100 € erhöhen, so ist die Bemessungsgrenze nun auf 5500 € im Westen und auf 4650 € in Ostdeutschland angekommen.
Dies wirkt sich auf die monatlichen Beitragszahlungen mit einem Plus in Höhe von 19,90 € aus, die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen werden müssen. Auch bei der Krankenversicherung wirkt sich die neue Bemessungsgrenze auf die monatlichen Beiträge aus. Denn durch die Erhöhung auf Bundesweit 3750 € , steigt der monatliche Beitragssatz auf plus 11,18 € zusätzlich. Ebenso hier sind die Kosten von beiden zu tragen. Tragend werden die Erhöhungen zum beginn des Jahres 2010.
Auch wurde die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Kassen von 4050 € auf 4162,50 € gesteigert. Dies bedeutet für besser Verdiener die Möglichkeit in die private Krankenversicherung wechseln zu können, alle die unter dieser Grenze liegen müssen in der gesetzlichen Kasse bleiben. Durch diese Erhöhungen steigen auch die Kosten der Bundesregierung auf 89 Millionen Euro, denn auch für die vielen ALG II Bezieher gelten diese Beitragserhöhungen.
