Das ändert sich 2010 bei der Rürup Rente
Bei der Rürup Rente gelten seit Anfang dieses Jahres zwei neue Regelungen. So können die Beiträge zur Rürup Rente nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn Renten Vertrag staatlich zertifiziert ist. Bis zum 30.06.2010 ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Zertifizierung zuständig. Danach übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern die Zertifizierung.
Die zweite Regelung betrifft die Höhe der Beiträge die steuerlich abgesetzt werden können. 2010 können 70 Prozent der der Rürup Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag beträgt 14.000 Euro. Der Beitragsanteil steigt jährlich um 2 Prozent, so dass 2025 100 Prozent der Beiträge zur Rürup Rente steuerlich abgesetzt werden können.

Das ist zwar alles richtig, was da steht. Nur ein Laie weiß so nicht, dass der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden darf, eigentlich 20.000 EUR beträgt und die 14.000 EUR nur 70 % von 20.000 sind.