Gesundheitsreform verfassungswidrig?
Als Gesundheitsminister hat man (bzw. Frau!) es dieser Tage selten leicht. Das könnten Phillip Rösler wohl auch all` seine Vorgängerinnen und Vorgänger, auch die, die jetzt in der Opposition sind, bestätigen. Etwas, das der in Vietnam geborene FDP-Politiker natürlich schon vor seinem Amtsantritt gewusst hat. Doch nun attestiert die Opposition seiner Gesundheitsreform massive (rechtliche) Fehler. Die verstoße schon in den Eckpunkten gegen die Verfassung, argwöhnt die SPD. Zu diesem Ergebnis jedenfalls komme ein Gutachten des Staatsrechtlers Ingwer Ebsen. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles forderte den Minister daher auch prompt auf, eine neue Vorlage zu erarbeiten, und zwar, “ohne dabei den versprochenen Sozialausgleich zu kassieren!”
Bei der derzeitigen Version kritisierte der oben genannte Jurist, dass bei der Berechnung des Sozialausgleichs nur das hauptsächliche Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Andere Einkommen, für die auch Kassenbeiträge gezahlt werden müssen, bleiben beim Sozialausgleich dagegen außen vor: Um alle gleich zu behandeln, müssten aber alle beitragspflichtigen Einkommen berücksichtigt werden, stellt Ebsen fest.
Dies gelte zum Beispiel für gesetzlich Versicherte, die mehr als ein beitragspflichtiges Einkommen beziehen, also beispielsweise Rentner, die neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente oder eine andere Altersversorgung bekommen. Diese Renten würden jedoch an keiner Stelle zusammengeführt, da dies praktisch unmöglich sei, rügt Andrea Nahles. Die Folgen sieht sie als verheerend an: Wer nur eine kleine gesetzliche Rente erhalte, zusammen mit anderen Altersbezügen aber ein hohes Einkommen habe, bekommt (s)einen Sozialausgleich: “Nicht jedoch der Rentner, der zwar eine höhere gesetzliche Rente hat, mangels anderer Einkünfte insgesamt jedoch weniger bekommt!”
In Röslers Konzept gebe es keinen Sozialausgleich, wettert nun die Opposition: “Das, was Herr Rösler als automatischen Sozialausgleich bezeichnet hat, verstößt gegen das Gleichheitsgebot”, so Nahles die auch klar stellt, dass der Gleichheitsgrundsatz auf keinen Fall verletzt werden darf. Die SPD-Generalsekretärin forderte daher den Gesundheitsminister auf, darzulegen, “wie er die offenkundigen Mängel beseitigen will, ohne sein Versprechen eines automatischen Sozialausgleichs zu brechen!”
