Kritikpunkte an der Riester-Rente von der EU-Kommission
Laut dem europäischen Gerichtshof müssen einige Punkte bei der Riester-Rente nachgebessert werden. Denn die Altersvorsorge verstößt gleich gegen mehrere Gesetzgebungen des Europarechts. So stellte der Gerichtshof fest, dass ein Verstoß gegen das Recht auf freie Wohnortswahl und bei der Gleichberechtigung zwischen deutschen und ausländischen Bürgern besteht.
Bereits 2007 klagte die EU-Kommission gegen die Reglungen der Riester-Rente, bekamen jedoch nur in drei Punkten recht. Der erste Kritikpunkt der EU-Kommission liegt in der Versteuerung der Altersvorsorge. So müssen Riester Sparer die Auszahlungen komplett versteuern und wenn diese einen Wohnortwechsels ins Ausland durchführen, müssen die Steuern der Förderung komplett vorab getilgt werden, da Deutschland dies sonst als eine schädliche Verwendung ansieht. Doch die EU-Kommission ist der Ansicht, dass wenn beispielsweise Rentner nach Spanien auswandern, sollten dort auch ihre Steuern beglichen werden.
Der Zweite Punkt der Kritik war, dass Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten aber ihren Wohnsitz im Ausland haben, kein Anrecht auf Förderung der Riester-Rente haben. Die Richter des europäischen Gerichtshofs gaben der Kommission Recht und sind der Meinung, dass der Zuschuss unabhängig von Staatsangehörigkeit gewährt werden muss. Denn werde nur Sparern, die ihren Wohnsitz in Deutschland besitzen, den Zuschuss ausgezahlt, wäre das ein Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit.
Der dritte Punkt, den die EU-Kommission beanstandete war, dass man das Sparkapital für ein Eigenheim verwenden werden darf, wenn sich die Immobile sich in Deutschland befinde. Doch der Gerichtshof stellte damit fest, dass arbeitende Ausländer in Deutschland damit benachteiligt werde.
Damit stellte zwar der europäische Gerichtshof einige Kritikpunkte auf, jedoch bedrohe dies nicht das Riester-Rentensystem
