Neuregelung im Scheidungsrecht teilt die Altersvorsorge gerechter auf
Ab dem 01. September wird eine neue Regelung im Scheidungsrecht bezüglich der Altersvorsorge geben. Denn dann wird sich in Sachen Versorgungsausgleich und Zugewinn einiges ändern.
Besonders Frauen, die bislang häufig nach einer Scheidung leer ausgingen, könnten nun davon profitieren. Denn bisher wurden alle Ansprüche aus einer privaten und gesetzlichen Rentenversicherung an die jeweiligen Parteien verteilt. Dabei bekamen Frauen aufgrund beispielsweise Erziehungszeiten weniger von der Altersvorsorge. Wenn beide Eheleute in eine private Rente investierten, erhielten Frauen oft nichts davon. Dass soll ich mit der Neureglung ändern. So wird nun die Rente für jeden Partner einzeln betrachtet und aufgeteilt. Zudem wird eine private Altersvorsorge nicht mehr als Zugewinn angesehen sondern als Versorgungsausgleich. So erhält jeder Partner einen eigenen Vertrag. Ausgeschlossen von der Regelung sind Kapitallebensversicherungen, diese gelten immer noch als Zugewinn.
