Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen

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Immer öfter ist neuerdings von der häuslichen Pflege zu hören. Viele Angehörigen die pflegen müssen ihren Beruf aufgeben und dies hat auch Auswirkungen auf die Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass die Pflegekasse die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Personen entrichtet.

Wie auf vdk.de zu lesen, führt der Sozialverband aktuell ein Musterstreitverfahren, denn aktuell wird bei Pflegestufe I pauschal von einer wöchentlichen Pflegezeit von 14 Stunden ausgegangen wird. Hierbei handelt es sich allerdings nur um die Grundpflege die hier eingerechnet wird, weitere Pflegeleistungen werden hier nicht berücksichtig, was dazu führt, das viele Pflegende nicht unter die Rentenversicherungspflicht fallen.

Das Landessozialgericht in Rheinland-Pfalz sprach ein Urteil, nachdem die Pflege als Ganzes gesehen werden muss, worunter auch die Erfüllung des kommunikativen Bedürfnis für die pflegende Person fällt. Nun hat der VDK ein Musterstreitverfahren durchgeführt, um eine entsprechende Entscheidung durch das Bundessozialgericht zu erlangen, das Urteil soll am 05.05.10 gesprochen werden. Sollte das Bundessozialgericht das Urteil des Landessozialgerichts in Rheinland-Pfalz bestätigen, so würden viele Pflegenden in die sozialversicherungspflicht fallen und die Pflegekasse muss die Rentenversicherungsbeiträge übernehmen.

Um die genauen Pflegezeiten zu dokumentieren, sollten Pflegende ein Pflegetagebuch führen und genau aufzeichnen, welche Arten der Pflege mit welchem Zeitaufwand verbunden sind. Grundsätzlich sollte immer ein Erstantrag für die Pflegtätigkeit von mehr als 14 Stunden gestellt werden, wird dieser abgelehnt, sollte Grundsätzlich Wiederspruch eingelegt werden, da mit dem erwarteten Urteil sich die Lage nochmals extrem ändern könnte und gute Chancen bestehen, dass viele Pflegende dann unter die Rentenversicherungspflicht fallen.

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