Archiv für die Kategorie „Allgemeines“
Krankenversicherung für Rentner – Allgemeines
Bei der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Wenn man den Ruhestand erreicht hat und für eine bestimmte Zeit Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war, so wird man mit dem Tag der Antragstellung des Rentenantrags zum Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Bei der normalen Krankenversicherung spricht man dann von der Vorversicherungszeit.
Die Krankenversicherung für Rentner zählt zu den Pflichtversicherungen, allerdings nur dann wenn die genannte Vorversicherungszeit erfüllt worden ist. Wenn das nicht der Fall ist, so muss man sich selbst um eine Versicherung kümmern. In diesem Fall kann man zudem einen Antrag auf Zuschuss zu den Beiträgen stellen. Wenn man auf den Zuschuss einen Anspruch hat, so besteht dieser ab Rentenbeginn. Diesen Beitrag weiterlesen »
Sprüche zum Renteneintritt
Abseits von trockenen Bedingungen und Gesetzgebungen zum Renteneintritt gibt es auch einige sehr originelle und durchdachte Sprüche zum Renteneintritt und universell zum Thema Alter. Die folgenden Zitate können je nach Interpretation mit einem Schmunzeln und/oder einem Augenzwinkern aufgefasst werden:
„Das Merkmal der Reife eines Menschen ist nicht sein Alter, sondern wie er darauf reagiert, wenn er mitten in der Stadt in seinen Unterhosen aufwacht.“
- Woody Allen
Kindererziehungszeiten und Rente – Allgemeines
Wenn Nachwuchs geplant oder bereits unterwegs ist, so muss man einiges planen und an die Zukunft denken. Fakt ist, dass man als frische Mutter zunächst erst mal nicht mehr berufstätig sein kann, es sei denn der Vater übernimmt die Erziehungszeit. Wie auch immer man es angeht, der Beruf steht erst einmal außen vor. Doch wie regeln sich Kindererziehungszeiten und Rente?
Die Gesetzgebung besagt das Kindererziehungszeiten bei der Rente als Beitragszeiten angerechnet werden. Die Beiträge gelten also innerhalb der besagten Zeit als gezahlt. Berücksichtigt wird hierbei allerdings nur ein Elternteil. Sollten beide Elternteile bei der Erziehung beteiligt sein, so müssen diese sich einigen, wem die Kindererziehungszeit angerechnet wird.
Zunächst wird bei der Meldebehörde prinzipiell die Mutter beim Rentenversicherungsträger angezeigt. Diesen Beitrag weiterlesen »
Rentenversicherung BfA
Nach dem Volksmund regelt die BfA die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings ist die BfA seit dem 1. Oktober 2005 nach einem Gesetzesbeschluss in die Deutsche Rentenversicherung integriert worden. Im Interesse der Gesetzgebung sollte es liegen die Versorgung der Menschen im Alter zu gewährleisten und eine Armut der Rentner zu vermeiden. In der Praxis wird dies von der „BfA“ durch die gesetzliche Rentenversicherung geregelt. Das bedeutet das Jeder, mit Ausnahme Weniger, versicherungspflichtig ist und in die Rentenkasse einzahlen muss.
Zusammen mit seinem Arbeitgeber zahlt der Arbeitnehmer zu gleichen Teilen und der Selbstständige im Ganzen also seine monatlichen Rentenversicherungsbeiträge, die sich aus insgesamt 19,9 Prozent des Bruttogehaltes errechnen. Es gibt Ausnahmen, die von der Gesetzgebung definiert werden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wie die Riesterrente berechnen?
Die Vorteile einer Riesterrente liegen zunächst in einer verhältnismäßig hohen Förderung die mit unter bei einer Quote ab 30 Prozent liegt. Von 100 Euro zahlt also mindestens 70 der Staat. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich die Riesterrente für jeden lohnt. Aber wie die Riesterrente berechnen? Zunächst muss man dafür die Vor- und Nachteile für sich selbst individuell abwägen.
Die Riesterrente bietet einen weiteren entscheidenden Vorteil durch die Kapitalgarantie. Der Anbieter ist dazu verpflichtet zu Beginn der Rente wenigstens 100 Prozent der Beiträge des Versicherten zu garantieren. Zulagen sind inbegriffen. Wer also nicht weis wie er die Riester Rente berechnen soll, der kann zumindest davon ausgehen, dass es kein Verlustrisiko zu Beginn der Rente gibt. Diesen Beitrag weiterlesen »
Rente mit 63 – Allgemeines
Als langjährig Versicherter hat man die Möglichkeit früher in den Ruhestand zu gehen, als üblich. So kann man zum Beispiel die Rente mit 63 Jahren antreten. Abschläge muss man dann natürlich in Kauf nehmen. In Zukunft hat man bei einer Rente mit 63 Jahren sicherlich weniger Geld im Monat als es heut noch der Fall ist. Schließlich geht das Sparprogramm der Regierung auch an den Geldbeutel der Rentner.
Ein ungünstiges Verhältnis zwischen Rentenempfängern und Berufstätigen, die in die Rentenkasse einzahlen, sind der Anlass für Einsparungen im Ruhestand. Natürlich wird sich manch einer fragen, warum er die Rente nicht direkt beantragen sollte. Wenn man 60 Jahre alt und arbeitslos geworden ist bleibt einem die Entscheidung ob man die Abschläge in Kauf nimmt und mit weniger Geld im Monat in die Rente geht. Auch wenn man in diesem Stichalter einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, so bietet diese kaum das nötige Polster für die Rente. Diesen Beitrag weiterlesen »
Urlaubsanspruch bei Renteneintritt
Da es immer wieder Unklarheiten gab, ob der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt, Krankschreibung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder gar bei Abbruch des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt oder verfällt, entschieden nun die Landesgerichte zu Gunsten der Arbeitnehmer.
Konkret betraf das einen Fall in Baden-Württemberg, wo das zuständige Landesgericht am 29. Mai diesen Jahres ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Somit bleibt der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt und sogar bei zwischenzeitlichen Rentenbezügen erhalten. Zu dem Thema über den Verfall von Urlaubsansprüchen ist dies nicht das einzige Urteil. In den letzten Monaten wurden mehrere gerichtliche Entscheidungen diesbezüglich getroffen. Vorher sah die Rechtslage vor, dass der Arbeitnehmer, wenn er bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben war, keinen Anspruch auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung geltend machen kann. Diesen Beitrag weiterlesen »
Vorzeitige Altersrente – Einzige Alternative?
Im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten wird das Arbeitsleben heute bei den meisten Deutschen immer lückenhafter. Auch die Dauerarbeitslosigkeit nimmt zu. Das betrifft alle Generationen und schlägt sich negativ auf die Altersversorgung aus. Diese sozialökonomische Frage wollen Politiker unter Anderem mit einem Anstieg des Rentenalters lösen. Aber entgegen dieser Maßnahmen, sehen sich viele durch die vorzeitige Altersrente bedroht.
Doch was bedeutet der Begriff „vorzeitige Altersrente“ für die jungen Generationen wenn bereits ihre Eltern und Großeltern, die ihr Leben lang in die Rentenkassen eingezahlt haben kaum noch von ihrer Rente leben können? Experten warnen, und dabei sind sich die meisten einig, vor einer ansteigenden Altersarmut. Jeder Mensch im Alter zwischen 20 und 30 Jahren war in der heutigen Zeit wenigstens zweieinhalb Jahre arbeitslos. Eine Tatsache die Ende der 80er Jahre nur jeden Hundertsten betraf. Diesen Beitrag weiterlesen »
Hinzuverdienst Witwenrente: Regelung
Wer als Hinterbliebener Anspruch auf Witwenrente hat der sollte zunächst wissen, dass diese in zwei unterschiedliche Arten besteht. Für Menschen die unter 45 Jahre alt sind, kein Kind erziehen und auch nicht erwerbsgemindert sind wird die kleine Witwenrente ausgezahlt. Diese beläuft sich auf 25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Die große Witwenrente wird ausgezahlt wenn man ein Kind erzieht oder über 45 Jahre alt ist und/oder erwerbsgemindert ist. In diesem Fall stehen einem 55 bzw. 60 Prozent zu. Für die kleine Witwenrente ist eine Frist von 2 Jahren festgesetzt.
Was ist nun aber zu beachten wenn man einen Hinzuverdienst zur Witwenrente hat? Hier gilt, so wie allgemein, dass man bis zu 400 Euro im Monat dazu verdienen darf ohne, dass es einem von der Rente abgezogen wird. Zweimal im Jahr darf man sogar bis zu 800 Euro verdienen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Alterseinkünftegesetz – Steuererklärung nötig?
Das Alterseinkünftegesetz wurde im Jahr 2005 verabschiedet. Seitdem ist vielen Rentnern, die noch ein Einkommen erzielen, nicht klar ob sie nun verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben oder nicht. Erschwert wird die Antwort auf diese Frage zudem dadurch, dass die Finanzverwaltung seit vorigem Jahr automatisch über die Art und die Höhe der steuerpflichtigen Bezüge während der Rente informiert wird.
Es gibt dabei auch keinen Standardbetrag der die Notwendigkeit der Steuererklärung fordert oder nicht. Diese variiert zum Beispiel durch das Jahr des Rentenantritts. Ist man bis 2005 in den Ruhestand gegangen so musste man beispielsweise 50 Prozent seines Einkommens versteuern. Stufenweise steigt der Anteil jährlich um 1 – 2 Prozent sodass bis 2040 dann 100 Prozent versteuert werden müssen. Diesen Beitrag weiterlesen »

