Alterseinkünftegesetz – Steuererklärung nötig?
Das Alterseinkünftegesetz wurde im Jahr 2005 verabschiedet. Seitdem ist vielen Rentnern, die noch ein Einkommen erzielen, nicht klar ob sie nun verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben oder nicht. Erschwert wird die Antwort auf diese Frage zudem dadurch, dass die Finanzverwaltung seit vorigem Jahr automatisch über die Art und die Höhe der steuerpflichtigen Bezüge während der Rente informiert wird.
Es gibt dabei auch keinen Standardbetrag der die Notwendigkeit der Steuererklärung fordert oder nicht. Diese variiert zum Beispiel durch das Jahr des Rentenantritts. Ist man bis 2005 in den Ruhestand gegangen so musste man beispielsweise 50 Prozent seines Einkommens versteuern. Stufenweise steigt der Anteil jährlich um 1 – 2 Prozent sodass bis 2040 dann 100 Prozent versteuert werden müssen.
Das Alterseinkünftegesetz ist also nicht allgemein gleich zu deuten. Der e.V. der Senioren-Organisationen bietet auf seiner Webseite beispielsweise einen Steuercheck an, der Klarheit darüber verschafft ob die Pflicht der Steuererklärung besteht und wie es sich auf die eigenen Finanzen auswirkt.
Wer eine Steuererklärung hätte machen müssen und dies versäumt hat, der hat mit Konsequenzen zu rechnen. Diese reichen von der Erhebung eines Verspätungszuschlags bis hin zum Strafverfahren in Extremfällen. Denn vor dem Finanzamt gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Es ist nicht einfach das Alterseinkünftegesetz zu deuten, da die unterschiedlichen Rentenarten unterschiedlich versteuert werden. Weis man inzwischen aber, dass die Steuererklärung überfällig ist, so sollte man diese auf eigene Faust nachreichen und nicht auf den Brief vom Finanzamt warten. Dies kommt einer Selbstanzeige gleich, die nicht strafrechtlich geahndet wird.
