Grundsicherung – Hartz IV für Rentner

PHOTOOBJECTS / Jupiterimages
Ein Rentner, dessen Einkünfte aus Vermögen und Rente nicht ausreichen, um seine Kosten im Alter zu decken, hat in Deutschland Anspruch auf die so genannte Grundsicherung und kann einen entsprechenden ALG2 Antrag stellen. Diese hat bereits 2003 die bis dahin noch gezahlte Sozialhilfe abgelöst. Ziel dieser Änderung war es, den alten Menschen die falsche Scham und Scheu vor dem Antrag auf staatliche Unterstützung zu nehmen. Bis zu dieser Gesetzesänderung schreckten viele ältere Menschen vor diesem Antrag zurück, nicht zuletzt auch, weil sie fürchteten, es würde auf das einkommen ihrer Kinder zurück gegriffen, um ihren Bedarf zu decken.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl derer, die Grundsicherung in Deutschland beziehen in der Zeit zwischen 2003 und 2007 bereits um 67% auf rund 733.000 Menschen erhöht. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben in Deutschland generell alle Menschen ab dem 65. Lebensjahr, die keine oder nur eine geringe gesetzliche Rente erhalten, mit der sie ihren Bedarf nicht ausreichend decken können. Ebenfalls Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben Menschen ab einem Alter von 18 Jahren, wenn sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben und dauerhaft als erwerbsgemindert gelten.
Die Leistungen werden ähnlich berechnet, wie Hartz IV Leistungen. Ein Sachbearbeiter stellt den Bedarf des Antragstellers fest, zieht davon die Renteneinnahmen ab und erlässt sodann einen Bescheid über den Restbetrag, der dem Antragsteller um seinen Lebensbedarf zu decken. Auch hier gilt zudem die Voraussetzung, dass Hilfeempfänger eine entsprechend bescheidene Lebensführung und eine angemessene Wohnung vorweisen können, oder in eine solche umziehen.
Hingegen dem unter Senioren weit verbreiteten Irrglauben wird hierbei nicht generell das einkommen der eigenen Kinder für die Deckung des Lebensbedarfs herangezogen. Erst wenn dieses einen Betrag von 100.00 Euro pro Jahr übersteigt können sie zu Unterhaltzahlungen für die Eltern heran gezogen werden.
