Krankenversicherung für Rentner – Allgemeines
Bei der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Wenn man den Ruhestand erreicht hat und für eine bestimmte Zeit Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war, so wird man mit dem Tag der Antragstellung des Rentenantrags zum Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Bei der normalen Krankenversicherung spricht man dann von der Vorversicherungszeit.
Die Krankenversicherung für Rentner zählt zu den Pflichtversicherungen, allerdings nur dann wenn die genannte Vorversicherungszeit erfüllt worden ist. Wenn das nicht der Fall ist, so muss man sich selbst um eine Versicherung kümmern. In diesem Fall kann man zudem einen Antrag auf Zuschuss zu den Beiträgen stellen. Wenn man auf den Zuschuss einen Anspruch hat, so besteht dieser ab Rentenbeginn.
Die Beiträge der Krankenversicherung für Rentner wird zu gleichen Teilen vom Rentner selbst und von der Rentenversicherung getragen, die dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse entsprechen. Die Rentenversicherung führt den Beitrag direkt von der zustehenden Rente an die Krankenkasse ab.
