Kündigung bei Renteneintritt
Ab 2012 tritt die Regelung in Kraft, dass die Rente auf das 67. Lebensjahr angehoben werden soll. Die Regelaltersgrenze soll dann bis 2029 schrittweise angehoben werden. Derzeit gilt, dass man auch nach seinem 65. Lebensjahr weiter arbeiten darf. Im Moment hat man dann auf jeden Fall Vorteile, sollte man die Rente beispielsweise erst mit 67 oder später antreten.
Laut Gesetzgebung ist das Alter kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, wann der Arbeitnehmer in Rente gehen soll, auch wenn dieser 65 Jahre alt ist. Eine Kündigung bei Renteneintritt ist also anfechtbar.
Wer 65 Jahre alt ist kann die Altersrente beantragen und hat natürlich Anspruch darauf. Wenn man sich allerdings dazu in der Lage fühlt noch zwei Jahre weiter zu arbeiten, so besteht aufgrund des Alters kein Kündigungsgrund seitens des Arbeitgebers. Gerade jetzt im Jahr 2010 macht es sich daher noch bezahlt, wenn man als 65jähriger zwei Jahre länger berufstätig ist, da ja wie erwähnt ab 2012 auf das 67. Lebensjahr angehoben wird. Die Kündigung bei Renteneintritt kann allerdings dann erfolgen wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Befristung formuliert wurde, wenn also aufgesetzt wurde, dass der Arbeitsvertrag bis zum 65. Lebensjahr gilt. Lautet die Formulierung „Kündigung bei Renteneintritt“ so kann in Widerspruch gegangen werden, weil man wie gesagt, nicht dazu verpflichtet ist seine Rente mit 65 anzutreten.
