Nicht jedem Rentner drohen satte Steuerrückzahlungen

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Die Versteuerung der Renten wirbelte in den letzten Wochen viele Diskussionen auf und auch zahlreiche Rentner sind nun verunsichert, wenn sie eine Steuererklärung vom Finanzamt auf einmal in ihrem Briefkasten liegen haben. Denn es kann passieren, dass Steuern rückwirkend ab dem Jahr 2005 vom Fiskus verlangt werden. Doch gerade die Durchschnittsrentner müssen im Grunde genommen nichts befürchten. Nur diejenigen, die jahrelang Zusatzeinkünfte aus Verpachtung oder Mietung dem Finanzamt vorgehalten haben, werden nun zur Kasse gebeten.
Warum allerdings fast alle Rentner eine Steuererklärung in den nächsten Wochen erhalten, hat einen recht simplen Grund. Denn dies ist auf die Umstellung auf ein digitales Steuerwesen zurückzuführen. So müssen die Rentenversicherungsgesellschaften auch alle Daten der Rentner dem Finanzamt mitteilen. Somit wird die Altersvorsorge dem Lohn gleichgestellt, das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass alle Ruheständler die eigene Rente versteuern müssen. Wer beispielsweise 2009 in den Ruhestand gegangen ist, muss von einer Summe in Höhe von 10.000 Euro Rentenbezug, rund 5.800 Euro versteuern. Erst ab 2040 wird die komplette Altersvorsorge 100 % versteuert. Doch wer beispielsweise eine Bruttorente von 1.500 Euro monatlich hat, bekommt kein Schreiben vom Fiskus. Auch das Bundesfinanzamt möchte keine Panik verursachen und weiß, dass die meisten Rentner nicht der Steuerpflicht unterliegen. Wer allerdings seinen Steuerbescheid nicht rechtzeitig abgibt, muss mit Verspätungszulagen rechnen.
