Archiv für die Kategorie „Allgemeines“

Wie die Riesterrente berechnen?

Die Vorteile einer Riesterrente liegen zunächst in einer verhältnismäßig hohen Förderung die mit unter bei einer Quote ab 30 Prozent liegt. Von 100 Euro zahlt also mindestens 70 der Staat. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich die Riesterrente für jeden lohnt. Aber wie die Riesterrente berechnen? Zunächst muss man dafür die Vor- und Nachteile für sich selbst individuell abwägen.

Die Riesterrente bietet einen weiteren entscheidenden Vorteil durch die Kapitalgarantie. Der Anbieter ist dazu verpflichtet zu Beginn der Rente wenigstens 100 Prozent der Beiträge des Versicherten zu garantieren. Zulagen sind inbegriffen. Wer also nicht weis wie er die Riester Rente berechnen soll, der kann zumindest davon ausgehen, dass es kein Verlustrisiko zu Beginn der Rente gibt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rente mit 63 – Allgemeines

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Als langjährig Versicherter hat man die Möglichkeit früher in den Ruhestand zu gehen, als üblich. So kann man zum Beispiel die Rente mit 63 Jahren antreten. Abschläge muss man dann natürlich in Kauf nehmen. In Zukunft hat man bei einer Rente mit 63 Jahren sicherlich weniger Geld im Monat als es heut noch der Fall ist. Schließlich geht das Sparprogramm der Regierung auch an den Geldbeutel der Rentner.

Ein ungünstiges Verhältnis zwischen Rentenempfängern und Berufstätigen, die in die Rentenkasse einzahlen, sind der Anlass für Einsparungen im Ruhestand. Natürlich wird sich manch einer fragen, warum er die Rente nicht direkt beantragen sollte. Wenn man 60 Jahre alt und arbeitslos geworden ist bleibt einem die Entscheidung ob man die Abschläge in Kauf nimmt und mit weniger Geld im Monat in die Rente geht. Auch wenn man in diesem Stichalter einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, so bietet diese kaum das nötige Polster für die Rente. Diesen Beitrag weiterlesen »

Urlaubsanspruch bei Renteneintritt

Da es immer wieder Unklarheiten gab, ob der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt, Krankschreibung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder gar bei Abbruch des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt oder verfällt, entschieden nun die Landesgerichte zu Gunsten der Arbeitnehmer.

Konkret betraf das einen Fall in Baden-Württemberg, wo das zuständige Landesgericht am 29. Mai diesen Jahres ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Somit bleibt der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt und sogar bei zwischenzeitlichen Rentenbezügen erhalten. Zu dem Thema über den Verfall von Urlaubsansprüchen ist dies nicht das einzige Urteil. In den letzten Monaten wurden mehrere gerichtliche Entscheidungen diesbezüglich getroffen. Vorher sah die Rechtslage vor, dass der Arbeitnehmer, wenn er bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben war, keinen Anspruch auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung geltend machen kann. Diesen Beitrag weiterlesen »

Vorzeitige Altersrente – Einzige Alternative?

Im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten wird das Arbeitsleben heute bei den meisten Deutschen immer lückenhafter. Auch die Dauerarbeitslosigkeit nimmt zu. Das betrifft alle Generationen und schlägt sich negativ auf die Altersversorgung aus. Diese sozialökonomische Frage wollen Politiker unter Anderem mit einem Anstieg des Rentenalters lösen. Aber entgegen dieser Maßnahmen, sehen sich viele durch die vorzeitige Altersrente bedroht.

Doch was bedeutet der Begriff „vorzeitige Altersrente“ für die jungen Generationen wenn bereits ihre Eltern und Großeltern, die ihr Leben lang in die Rentenkassen eingezahlt haben kaum noch von ihrer Rente leben können? Experten warnen, und dabei sind sich die meisten einig, vor einer ansteigenden Altersarmut. Jeder Mensch im Alter zwischen 20 und 30 Jahren war in der heutigen Zeit wenigstens zweieinhalb Jahre arbeitslos. Eine Tatsache die Ende der 80er Jahre nur jeden Hundertsten betraf. Diesen Beitrag weiterlesen »

Hinzuverdienst Witwenrente: Regelung

Wer als Hinterbliebener Anspruch auf Witwenrente hat der sollte zunächst wissen, dass diese in zwei unterschiedliche Arten besteht. Für Menschen die unter 45 Jahre alt sind, kein Kind erziehen und auch nicht erwerbsgemindert sind wird die kleine Witwenrente ausgezahlt. Diese beläuft sich auf 25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Die große Witwenrente wird ausgezahlt wenn man ein Kind erzieht oder über 45 Jahre alt ist und/oder erwerbsgemindert ist. In diesem Fall stehen einem 55 bzw. 60 Prozent zu. Für die kleine Witwenrente ist eine Frist von 2 Jahren festgesetzt.

Was ist nun aber zu beachten wenn man einen Hinzuverdienst zur Witwenrente hat? Hier gilt, so wie allgemein, dass man bis zu 400 Euro im Monat dazu verdienen darf ohne, dass es einem von der Rente abgezogen wird. Zweimal im Jahr darf man sogar bis zu 800 Euro verdienen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Alterseinkünftegesetz – Steuererklärung nötig?

Das Alterseinkünftegesetz wurde im Jahr 2005 verabschiedet. Seitdem ist vielen Rentnern, die noch ein Einkommen erzielen, nicht klar ob sie nun verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben oder nicht. Erschwert wird die Antwort auf diese Frage zudem dadurch, dass die Finanzverwaltung seit vorigem Jahr automatisch über die Art und die Höhe der steuerpflichtigen Bezüge während der Rente informiert wird.

Es gibt dabei auch keinen Standardbetrag der die Notwendigkeit der Steuererklärung fordert oder nicht. Diese variiert zum Beispiel durch das Jahr des Rentenantritts. Ist man bis 2005 in den Ruhestand gegangen so musste man beispielsweise 50 Prozent seines Einkommens versteuern. Stufenweise steigt der Anteil jährlich um 1 – 2 Prozent sodass bis 2040 dann 100 Prozent versteuert werden müssen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Kündigung bei Renteneintritt

Ab 2012 tritt die Regelung in Kraft, dass die Rente auf das 67. Lebensjahr angehoben werden soll. Die Regelaltersgrenze soll dann bis 2029 schrittweise angehoben werden. Derzeit gilt, dass man auch nach seinem 65. Lebensjahr weiter arbeiten darf. Im Moment hat man dann auf jeden Fall Vorteile, sollte man die Rente beispielsweise erst mit 67 oder später antreten.

Laut Gesetzgebung ist das Alter kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, wann der Arbeitnehmer in Rente gehen soll, auch wenn dieser 65 Jahre alt ist. Eine Kündigung bei Renteneintritt ist also anfechtbar. Diesen Beitrag weiterlesen »

Renteneintrittsalter bei Frau und Mann

Das Renteneintrittsalter bei Frau und Mann wurde bekanntlich von 65 auf das 67. Lebensjahr erhöht. Man kann vorher Rente beantragen, muss aber mit unter hohe finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

Besonders Frauen haben es dabei nicht leicht. Statistiken besagen, dass sie knapp ein Viertel weniger verdienen als Männer, was sich im Lebenslauf unter Anderem auf Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Erziehungszeit der Kinder erklären lässt. Die Ruhestandsvergütung wird natürlich nach dem berechnet, was man in der Zeit seines Lebens verdient hat.

Schon vor dem erreichten Renteneintrittsalter bei Frau und Mann, sollte auf die Altersvorsorge geachtet werden. Zwar gibt es die gesetzliche Rentenversicherung, aber wer Geld übrig hat, sollte noch während seines Daseins als Berufstätiger etwas für den Ruhestand zurücklegen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Beitragsbemessungsgrenze 2010 – Kranken- und Rentenversicherung

Vorliegend kann man der Tabelle die Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherungen für 2010 entnehmen:

2010 5.500 EUR 4.650 EUR 066.000 EUR 055.800 EUR 6.800 EUR 5.700 EUR 81.600 EUR 68.400 EUR
Jahr West Ost West Ost West Ost West Ost
monatlich jährlich monatlich jährlich
Gesetzliche Rentenversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird 2010 einheitlich für alte und neue Bundesländer berechnet:
3.750 Euro pro Monat = 45.000 Euro pro Jahr.

Steffen Göpel GRK Holding

GRK HOLDING WALDSTR LEIPZIG

Solle Treppen, wie wir bei den Sanierungen der GRK HOLDING bereits früher erwähnt hatten: GRK HOLDING vom 1.3.2010 sind heutzutage kein großes Problem mehr. Unter Treppenraupe findet man z.B. die verschiedenen Möglichkeiten, sich auch bei schwierigsten Treppenführungen zu bewegen. Damit ist gerade auch im Alter die Sanierung eines Altbaus altersgerecht zu empfehlen, indem man z.B. darauf achtet, dass Steckdosen für derartige Treppenlifte vorhanden sind.

Auch bieten Baugemeinschaften eine ideale Möglichkeit bei Neubauten auf das altersgerechte Wohnen hinzuwirken.