Hinzuverdienst Witwenrente: Regelung
Wer als Hinterbliebener Anspruch auf Witwenrente hat der sollte zunächst wissen, dass diese in zwei unterschiedliche Arten besteht. Für Menschen die unter 45 Jahre alt sind, kein Kind erziehen und auch nicht erwerbsgemindert sind wird die kleine Witwenrente ausgezahlt. Diese beläuft sich auf 25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Die große Witwenrente wird ausgezahlt wenn man ein Kind erzieht oder über 45 Jahre alt ist und/oder erwerbsgemindert ist. In diesem Fall stehen einem 55 bzw. 60 Prozent zu. Für die kleine Witwenrente ist eine Frist von 2 Jahren festgesetzt.
Was ist nun aber zu beachten wenn man einen Hinzuverdienst zur Witwenrente hat? Hier gilt, so wie allgemein, dass man bis zu 400 Euro im Monat dazu verdienen darf ohne, dass es einem von der Rente abgezogen wird. Zweimal im Jahr darf man sogar bis zu 800 Euro verdienen.
Wer einen Hinzuverdienst zur Witwenrente hat, der diese Zahlen übersteigt, der muss davon ausgehen, dass eine Teilrente ausgezahlt wird. Man darf natürlich in diesem Fall wesentlich mehr als 400 Euro verdienen, muss sich aber in diesem Fall darüber im Klaren sein, dass es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Dass heißt, dass man seine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung abführen muss. Natürlich wird einem diese Zeit auch für die Altersrente gutgeschrieben. Je höher der Hinzuverdienst zur Witwenrente, desto besser für die Altersvorsorge.

Dieser Beitrag enthält völlig falsche Zahlen. Der Hinzuverdienst bei der Witwenrente beträgt nicht 400 € sondern es gibt einen Freibetrag von 718 €. Wird dieser nicht überschritten, dann wird die volle Witwenrente ausgezahlt. Wird er überschritten, so wird der überschießende Betrag zu 40 % angerechnet, d.h. also von der Witwenrente abgezogen. Ich finde es unverantwortlich so dermaßen falsche Informationen im Internet zu veröffentlichen!!!!