Rente nicht vor Pfändungen geschützt
Die allgemein verbreitete Meinung ist, dass Renten nicht pfändbar sind, da sie den Lebensunterhalt sicher stellen. Doch das stimmt nicht. Denn Renten können ebenso gepfändet werden. Wie hoch der pfändbare Betrag ist, wurde in der Zivilprozessordnung festgelegt. Bei der so genannten Pfändungsfreigrenze wird auch das Einkommen der unterhaltenden Angehörigen mitberechnet. Allerdings haben Rentner für weniger Familienmitglieder aufzukommen, als ein junger Familienvater. Daher ist die der pfändbare Betrag meist höher angesetzt.
So liegt die Pfändungsfreigrenze bei einem Senioren, der eine monatliche Rente von 1400 Euro netto hat, bei 1109,60 Euro. So können insgesamt 290,40 gepfändet werden. Im Vergleich dazu ist die Grenze bei einem Ehepaar mit gleichem Verdienst bei nur 22,05 Euro festgelegt.
Alleinstehende Rentner mit einer Altersvorsorge von 989,99 Euro müssen keine Pfändung befürchten.
Wenn beispielsweise ein Verzug bei der Rückzahlung eines Darlehens besteht, liegt der pfändbare Betrag nur so hoch, dass der Rentner nicht Sozialleistungen deswegen in Anspruch nehmen muss.
Allerdings bleibt ein besonderer Schutz bei Rentner. Denn liegt eine Kontopfändung vor, darf die Rente bis zu sieben Tage nach der Gutschrift komplett vom Konto genommen werden.

Warum sollte Rente auch davor geschützt sein? Normales Einkommen ist es ja auch nicht. Irgendwie muss das Geld ja gepfändet werden.
Scheinbar war das nicht die einhellige Meinung. Daher auch der Beitrag.