Steuererklärung – Anlage KAP kann lohnenswert sein

Auch für alle die nicht verpflichtet sind die Anlage KAP bei der Steuererklärung auszufüllen, kann es durchaus sinnvoll und lohnenswert sein. 200 Seiten umfasst das Papier des Finanzministeriums zum Thema Kapitalerträge, welches aufführt auf welche Ausnahmen Steuerzahler achten sollen.

Auf welt.de können Steuerzahler nun nachlesen, wer die Anlage KAP ausfüllen muss und wer sie freiwillig ausfüllen sollte, um dem Finanzamt nicht unnötiges Geld in den Rachen zu werfen. Letztlich wurde mit der Abgeltungssteuer keine Vereinfachung des Steuerrechts erreicht, denn für viele Anleger wird es nun noch undurchsichtiger.

Empfehlenswert ist für alle Kapitalanleger einen Profi zu Rate zu ziehen, denn mit einer ausführlichen Beratung lassen sich auch bei der neuen Regelung unter Umständen einige Euros bei der Steuer einsparen. Schon alleine die Verteilung der Freibeträge will durchdacht sein. Zur Abgabe der KAP sind alle verpflichtet die Kirchensteuerpflichtig sind und bei denen keine Kirchensteuer entrichtet wurde auf die Erträge. Auch wenn die Kapitalertragssteuer nicht einbehalten wurde, müssen Anleger unbedingt die Anlage KAP ausfüllen. So gibt es zahlreiche Fälle in denen KAP weiterhin Pflicht ist und andere Fälle in denen die freiwillige Abgabe der KAP finanzielle Vorteile bringen kann.

Kommentieren