Treppenlifte, Sitzlifte und Poollifte bei Krankheit – kann man sich im Ernstfall finanziell absichern?

Es ist immer empfehlenswert, sich finanziell abzusichern. Denn die gesetzliche Rentenversicherung und auch die Krankenassekuranz deckt im Ernstfall nicht alle und nicht jede Kosten ab. Dazu gehören auch Treppenlifte jeglicher Ausführung. Doch dabei können sie bei einer Bewegungseinschränkung ein nützlicher Helfer sein. Denn Treppenlifte verhelfen nicht nur bequem ins andere Stockwerk zu gelangen, sondern bringen Unabhängigkeit und schaffen Selbstbewusstsein.
Allerdings sind die Treppenlifte auch mit hohen Kosten verbunden. Ab rund 3.000 Euro erhält man neue Modelle. Doch vor manchen Situationen ist man nicht gewappnet und auch nicht abgesichert. Dann ist es nicht möglich, sich einen Treppenlift anzuschaffen, auch wenn dieser dringend benötigt wird. Aber man kann mit verschiedenen Varianten vorsorgen, damit im Ernstfall auch die Kosten für einen Treppenlift getragen werden können. Die eine Möglichkeit ist eine Unfallversicherung, die schon mit kleinen, monatlichen Beiträgen, großes bewirken kann. Denn geschieht ein Unfall und dadurch entsteht eine kurzfristige oder sogar dauerhafte Bewegungseinschränkung, wird auch in diesem Fall ein Prozentanteil der Versicherungssumme ausgezahlt und kann so häufig die Kosten für einen Treppenlift decken.
Aber ebenso im Alter kann das Treppensteigen körperlich sehr anstrengend sein. Auch hier ist ein Sitzlift eine Möglichkeit dieses Problem abzuschaffen. Mit einer zusätzlichen Rentenversicherung ist die Anschaffung für einen Treppenlift viel einfacher.
Auch wenn die Krankenkasse keine Leistungen für den Erwerb eines Treppenliftes erbringt, so gibt es dennoch viele Möglichkeiten, sich den praktischen Helfer anzuschaffen.

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