Urlaubsanspruch bei Renteneintritt

Da es immer wieder Unklarheiten gab, ob der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt, Krankschreibung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder gar bei Abbruch des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt oder verfällt, entschieden nun die Landesgerichte zu Gunsten der Arbeitnehmer.

Konkret betraf das einen Fall in Baden-Württemberg, wo das zuständige Landesgericht am 29. Mai diesen Jahres ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Somit bleibt der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt und sogar bei zwischenzeitlichen Rentenbezügen erhalten. Zu dem Thema über den Verfall von Urlaubsansprüchen ist dies nicht das einzige Urteil. In den letzten Monaten wurden mehrere gerichtliche Entscheidungen diesbezüglich getroffen. Vorher sah die Rechtslage vor, dass der Arbeitnehmer, wenn er bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben war, keinen Anspruch auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung geltend machen kann.

Von dem Urlaubsabgeltungsanspruch spricht man dann, wenn man aus irgendwelchen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet. Auch der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt wird dann zum Urlaubsabgeltungsanspruch, was bedeutet, dass man die offenen Beträge ausgezahlt bekommt.

1 Kommentar zu „Urlaubsanspruch bei Renteneintritt“

  • Die information hat mich sehr geholfen, ich bin momentan Krank aber have angst zum arzt zu gehen, da meine rente beginn am 1.11.2011, and have noch 31 tages urlaub. Ich glaube das vielleicht an rechtsanwalt helfen can da die Firma, da ich Arbeitet sehr schwierige is.

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