Altersrente für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente frühestens erhalten wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und bei Rentenantritt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 berufs- und erwerbsunfähig oder vor 1951 geboren sind. Die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren muss gegeben sein. Auch der Grenzwert für einen Hinzuverdienst darf nicht überschritten werden.
Die Altersrente für Schwerbehinderte kann man zudem nur beantragen wenn man einen, zum Rentenbeginn noch gültigen Schwerbehindertenausweis hat. Ansonsten kann man einen Antrag zur Prüfung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit stellen.
Die Altersrente für Schwerbehinderte kann abschlagsfrei für alle ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Man kann die Rente auch vorher beziehen, frühestens jedoch mit dem 60. Lebensjahr. Abschläge von bis zu 10,8 Prozent müssen dabei jedoch in Kauf genommen werden.
Bei Menschen, die zwischen dem 1. Januar 1952 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden wird die Altersgrenze schrittweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Für eine vorzeitige Inanspruchnahme wird die Grenze schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Eine entsprechende Tabelle für die jeweiligen Jahrgänge kann man auf der Internetpräsenz des Deutschen Rentenversicherungsbundes einsehen.
