Riester-Rente kann nur mit Zusatzklauseln vererbt werden

Die Altersvorsorge der Riester-Rente kann meist nur dann vererbt werden, wenn dies in den Zusatzklauseln auch vermerkt ist. Deshalb sollten vor allem Familien auf eine sogenannte Rentengarantie achten.

Durch diese Maßnahme sinkt zwar die Rentenhöhe, dafür bekommen aber der Ehepartner, die Kinder oder andere Bezugsberechtigte bis zum Ende der Garantiezeit die Leistungen weiter. Zudem sollt eine zusätzliche Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

Die kompletten Ersparnisse eines Verstorbenen erhält aber nur dessen nicht getrenntlebender Ehepartner. Dieser müsste das Geld in einen eigenen bereits bestehenden Riester-Vertrag einzahlen oder neu eine Riester-Rente abschließen. Andere Erbberechtigte müssen die staatlichen Zulagen allerdings zurückzahlen.

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