Sparer verschenken staatliche Zulagen

Erst die Zulagen des Staates machen den Riester-Sparvertrag lukrativ. Doch viele Sparer verschenken dieses Geld, weil sie keinen Antrag auf die Zulagen stellen. Neben Steuerersparnissen bekommen die Anleger beim Sparen von 4 Prozent ihres steuerpflichtigen Vorjahreseinkommen, Zulagen von 154 Euro Grundzulage und 185 Euro bzw. für die ab 2008 geborenen Kinder 300 Euro Kinderzulage.

Die Anleger vermuten jedoch, dass sie diese Zulagen automatisch erhalten, was nicht zuletzt an den schlechten Beratungen der Riester-Anbieter liegt. Dem ist jedoch nicht so: Die Zulagen müssen beantragt werden. Dafür existiert eine Frist von 2 Jahren. Wer also 2007 einen Vertrag abgeschlossen hat und nicht bis Ende 2009 den Antrag gestellt hat, verliert den Anspruch auf die Zulagen. So verschenken die Sparer jährlich 50 Millionen Euro.

So ein Antrag muss nur einmal ausgefüllt werden und gilt dann dauerhaft. Hier finden sie den Antrag auf Zulagen für 2008. Hier finden sie eine passende Ausfüllhilfe.

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