Unfallrente und Altersrente – Ausreichende Abdeckung

Bei Unfallrente und Altersrente ist immer ein Unterschied des jeweiligen Falls zu berücksichtigen. Eine gesetzliche Unfallrente schützt zum Beispiel nicht vor Unfällen, die zu Hause geschehen. Beim Heimwerken äußern sich die häufigsten Unfälle durch Stürze, Quetschungen und Schnittwunden, so ein Bericht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin sowie der Aktion „Das sichere Haus“ aus Hamburg.

Natürlich will man Zuhause seinen Hobbys nachgehen oder um- bzw. ausbauen und sich nicht aufgrund dieser Risiken zwischen Kissen verstecken. Bei Unfallrente und Altersrente verhält es sich ähnlich. Man darf heutzutage nicht mehr davon ausgehen, dass einem die Auszahlung der Rente nach Antritt des Ruhestandes genügt, um seinen derartigen Lebensstandard zu halten. Es empfiehlt sich daher stets privat vorzusorgen solange die Möglichkeit besteht.

Bei Unfallrente und Altersrente handelt es sich um gesetzliche Grundversicherungen. Nicht alle Risiken werden gedeckt. Für das Alter ist es daher ratsam, etwas bei Seite zu legen oder in verwertbares Gut, zum Beispiel einen Oldtimer der durch eine Autorestauration wieder stark im Wert steigen kann, zu investieren. Sollte man die finanziellen Möglichkeiten haben, lohnt sich zudem eine private Unfallversicherung.

1 Kommentar zu „Unfallrente und Altersrente – Ausreichende Abdeckung“

  • Thorsten:

    Auf der Arbeit sind die meisten Menschen ja schon unfallversichert, die meisten Unfälle geschehen aber nun einmal in der Freizeit (siehe http://www.321versicherung.de). Darum macht eine private Unfallversicherung meiner Meinung nach auch sehr viel Sinn. Schon ein kleines Versehen kann schließlich weitreichende Folgen haben und darauf sollte man vorbereitet sein.

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