Archiv für Juni 2010

Krankenversicherung für Rentner – Allgemeines

Bei der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Wenn man den Ruhestand erreicht hat und für eine bestimmte Zeit Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war, so wird man mit dem Tag der Antragstellung des Rentenantrags zum Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Bei der normalen Krankenversicherung spricht man dann von der Vorversicherungszeit.

Die Krankenversicherung für Rentner zählt zu den Pflichtversicherungen, allerdings nur dann wenn die genannte Vorversicherungszeit erfüllt worden ist. Wenn das nicht der Fall ist, so muss man sich selbst um eine Versicherung kümmern. In diesem Fall kann man zudem einen Antrag auf Zuschuss zu den Beiträgen stellen. Wenn man auf den Zuschuss einen Anspruch hat, so besteht dieser ab Rentenbeginn. Diesen Beitrag weiterlesen »

Sprüche zum Renteneintritt

Abseits von trockenen Bedingungen und Gesetzgebungen zum Renteneintritt gibt es auch einige sehr originelle und durchdachte Sprüche zum Renteneintritt und universell zum Thema Alter. Die folgenden Zitate können je nach Interpretation mit einem Schmunzeln und/oder einem Augenzwinkern aufgefasst werden:

„Das Merkmal der Reife eines Menschen ist nicht sein Alter, sondern wie er darauf reagiert, wenn er mitten in der Stadt in seinen Unterhosen aufwacht.“

  • Woody Allen

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Kindererziehungszeiten und Rente – Allgemeines

Wenn Nachwuchs geplant oder bereits unterwegs ist, so muss man einiges planen und an die Zukunft denken. Fakt ist, dass man als frische Mutter zunächst erst mal nicht mehr berufstätig sein kann, es sei denn der Vater übernimmt die Erziehungszeit. Wie auch immer man es angeht, der Beruf steht erst einmal außen vor. Doch wie regeln sich Kindererziehungszeiten und Rente?

Die Gesetzgebung besagt das Kindererziehungszeiten bei der Rente als Beitragszeiten angerechnet werden. Die Beiträge gelten also innerhalb der besagten Zeit als gezahlt. Berücksichtigt wird hierbei allerdings nur ein Elternteil. Sollten beide Elternteile bei der Erziehung beteiligt sein, so müssen diese sich einigen, wem die Kindererziehungszeit angerechnet wird.

Zunächst wird bei der Meldebehörde prinzipiell die Mutter beim Rentenversicherungsträger angezeigt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Altersrente für langjährig Versicherte – Regelungen

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Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, allerdings hat man dabei Abschläge von 14,4 Prozent in Kauf zu nehmen. Ausnahmen gibt es allerdings. Die Altersgrenze zum Renteneintritt wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer allerdings vor dem 1. Januar 1955 geboren wurde und noch vor dem 1. Januar 2007 eine verbindliche Altersteilzeitarbeit angetreten ist, der kann mit 65 in Rente gehen. Die Altersgrenze wird hier nicht angehoben. Dasselbe gilt für alle, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau entsprechendes Anpassungsgeld bezogen haben.

Eine Absenkung der Altersrente für langjährig Versicherte wird generell auf das 62. Lebensjahr gestrichen. Ausnahmen gibt es aber auch hier wieder für jene, die nach dem 31. Dezember 1947 und vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden oder vor dem 1. Januar 2007 eine Altersteilzeitarbeit angetreten sind. Auch hier gilt die Ausnahme für jene, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau Anpassungsgeld bezogen haben. Die Altersgrenze bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird hier stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt.

Die Regelungen und die daraus resultierenden Absenkungstabellen für die Altersrente für langjährig Versicherte können der Internetpräsenz des Deutschen Rentenversicherungsbundes entnommen werden.

Renteneintrittsalter – Frankreich erhöht auf 62

In Frankreich lag das Renteneintrittsalter bislang bei 60 Jahren, nun soll es um zwei Jahre erhöht werden. Präsident Nicolas Sarkozy zeigt damit, dass ihm das Sparen ernst ist. Das Volk hingegen ist nur wenig begeistert.

Bis 2018 erhöht sich das Renteneintrittsalter schrittweise auf 62 Jahre, so eine Mitteilung der Regierung bei der Vorstellung der Rentenreform. Aber auch die besser Verdienenden sollen mehr zum Staatshaushalt beitragen. Eine Erhöhung der Steuer für Reiche ist ebenfalls geplant.

Das Volk zeigt sich jetzt schon nicht begeistert davon, dass das Renteneintrittsalter erhöht werden soll. Gewerkschaften kündigen zum 24. Juni einen Streiktag an. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rentenversicherung BfA

Nach dem Volksmund regelt die BfA die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings ist die BfA seit dem 1. Oktober 2005 nach einem Gesetzesbeschluss in die Deutsche Rentenversicherung integriert worden. Im Interesse der Gesetzgebung sollte es liegen die Versorgung der Menschen im Alter zu gewährleisten und eine Armut der Rentner zu vermeiden. In der Praxis wird dies von der „BfA“ durch die gesetzliche Rentenversicherung geregelt. Das bedeutet das Jeder, mit Ausnahme Weniger, versicherungspflichtig ist und in die Rentenkasse einzahlen muss.

Zusammen mit seinem Arbeitgeber zahlt der Arbeitnehmer zu gleichen Teilen und der Selbstständige im Ganzen also seine monatlichen Rentenversicherungsbeiträge, die sich aus insgesamt 19,9 Prozent des Bruttogehaltes errechnen. Es gibt Ausnahmen, die von der Gesetzgebung definiert werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Wie die Riesterrente berechnen?

Die Vorteile einer Riesterrente liegen zunächst in einer verhältnismäßig hohen Förderung die mit unter bei einer Quote ab 30 Prozent liegt. Von 100 Euro zahlt also mindestens 70 der Staat. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich die Riesterrente für jeden lohnt. Aber wie die Riesterrente berechnen? Zunächst muss man dafür die Vor- und Nachteile für sich selbst individuell abwägen.

Die Riesterrente bietet einen weiteren entscheidenden Vorteil durch die Kapitalgarantie. Der Anbieter ist dazu verpflichtet zu Beginn der Rente wenigstens 100 Prozent der Beiträge des Versicherten zu garantieren. Zulagen sind inbegriffen. Wer also nicht weis wie er die Riester Rente berechnen soll, der kann zumindest davon ausgehen, dass es kein Verlustrisiko zu Beginn der Rente gibt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Altersrente für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente frühestens erhalten wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und bei Rentenantritt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 berufs- und erwerbsunfähig oder vor 1951 geboren sind. Die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren muss gegeben sein. Auch der Grenzwert für einen Hinzuverdienst darf nicht überschritten werden.

Die Altersrente für Schwerbehinderte kann man zudem nur beantragen wenn man einen, zum Rentenbeginn noch gültigen Schwerbehindertenausweis hat. Ansonsten kann man einen Antrag zur Prüfung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit stellen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rente mit 63 – Allgemeines

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Als langjährig Versicherter hat man die Möglichkeit früher in den Ruhestand zu gehen, als üblich. So kann man zum Beispiel die Rente mit 63 Jahren antreten. Abschläge muss man dann natürlich in Kauf nehmen. In Zukunft hat man bei einer Rente mit 63 Jahren sicherlich weniger Geld im Monat als es heut noch der Fall ist. Schließlich geht das Sparprogramm der Regierung auch an den Geldbeutel der Rentner.

Ein ungünstiges Verhältnis zwischen Rentenempfängern und Berufstätigen, die in die Rentenkasse einzahlen, sind der Anlass für Einsparungen im Ruhestand. Natürlich wird sich manch einer fragen, warum er die Rente nicht direkt beantragen sollte. Wenn man 60 Jahre alt und arbeitslos geworden ist bleibt einem die Entscheidung ob man die Abschläge in Kauf nimmt und mit weniger Geld im Monat in die Rente geht. Auch wenn man in diesem Stichalter einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, so bietet diese kaum das nötige Polster für die Rente. Diesen Beitrag weiterlesen »

Wie hoch ist die Rente nach 45 Berufsjahren?

Wie vom Bundesverfassungsgericht entschieden, müssen Menschen die den Vorruhestand antreten Abschläge hinnehmen. Ausnahmen gibt es auch dann nicht wenn man vorher auf Basis der Altersteilzeit tätig oder arbeitslos war. Wer länger gearbeitet hat, der bekommt mehr Rente, so das Prinzip. Aber wie hoch ist die Rente nach 45 Berufsjahren? Schließlich handelt es sich in unserem Altersversorgungsprinzip bei langjährig Versicherten um einen tragenden Pfosten. Allerdings sind bei 45 Beitragsjahren die Unterschiede zwischen Männern und Frauen allein schon wegen der Kindererziehungszeiten gegeben.

Wie hoch ist aber nun die Rente nach 45 Berufsjahren? Statistisch gesehen erreichen bei den Männern etwa 41 Prozent diesen Stand und nur drei Prozent der Frauen. Selbst wer bis zur magischen 67 kommt, der muss 45 Beitragsjahre vorweisen können um ohne Abschläge davon zu kommen. Diesen Beitrag weiterlesen »