Archiv für die Kategorie „Rentenpolitik“
Rente nun gar mit 70?
“Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an …” So hat Udo Jürgens einmal gesungen. Wir wissen nicht, was er damit gemeint hat, wagen jedoch zu bezweifeln, dass der beliebte Sänger mit 66 Jahren noch mal einen neuen Arbeitsabschnitt im Leben der Menschen einläuten wollte!? Denn schließlich geht das Lied ja weiter: “Mit 66 Jahren, da hat man Spaß daran.” Spaß an der Arbeit? In diesem Alter? Wohl kaum in jeder Branche. Drauf verweisen – und das sicherlich nicht zu Unrecht -, schon jetzt all` jene, denen bereits die Rente mit 67 ein Dorn im Auge ist.
Die hatte bekanntlich die schwarz-rote Koalition 2007 beschlossen. Und das wird nun, von vielen, wieder in Frage gestellt, während andere (gemeint sind vornehmlich Stimmen aus der Wirtschaft!) gar eine Rente mit 70 für denkbar halten … Ein Thema, das – ungewohnt in diesen Tagen – offensichtlich die Opposition einmal mehr als die Koalition spaltet. Ursula von der Leyen (CDU) jedenfalls ist für die Rente mit 67, und auch FDP-Chef Guido Westerwelle sprach sich gegen Änderungen an diesem Modell aus. SPD-Chef Sigmar Gabriel dagegen hatte die Rente mit 67, auch aufgrund schlechter Jobchancen für die Älteren, wieder in Frage gestellt. Und damit Alt-Kanzler Gerhard Schröder auf den Plan gerufen, der Gabriel schleunigst widersprach. Ebenso wie führende Rentenexperten übrigens, die glauben, dass das System, ohne eine Anhebung des Renteneintritts auf 67 – zumindest mittel- und langfristig -, unfinanzierbar wird. Diesen Beitrag weiterlesen »
Neuer Koalitionszoff: zurück zur dynamischen Rente?
Es war eine Gesetzmäßigkeit, die lange Jahre galt und seinerzeit – von der Mehrheit der Politiker -, zunächst auch befürwortet wurde. Gemeint ist die Tatsache, dass die Rente “dynamisch” war, das heißt, der Lohnentwicklung angepasst wurde. Im Klartext hieß das: Die Bezüge der Rentner wurden, jeweils zum 1. Juli, der Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Das konnte für die Ruheständler gut oder eben auch schlecht sein … Diesen Beitrag weiterlesen »
Neues von der Rente, die nach einem Arbeitsminister benannt ist!
Ihr Name geht auf Walter Riester (SPD), seinerzeit (1998 bis 2002) Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, zurück. Dabei ist die so genannte Riester-Rente eine freiwillige, rein privat finanzierte Zusatzversorgung, die jedoch vom Staat gefördert wird. Mehrmals bereits erfolgten Änderungen, und nun gibt es allerhand Meldungen und Neuigkeiten, die wieder mit dieser 3. Säule der Altersvorsorge zu tun haben. So konnte sich die Riester-Rente gerade im ehemaligen Ostdeutschland gut etablieren. Allerdings beklagen die Experten, dass die Informationsangebote zur Zusatzrente mitunter sehr zu wünschen übrig lassen. Eine Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums empfiehlt daher ein einheitliches Informationsblatt für alle Riester-Verträge. Insbesondere bei den Kosten müsse mehr Transparenz geschaffen werden!
Derweil hat der Bund laut Osnabrücker Zeitung bereits rund 8 Milliarden Euro netto an Zulagen auf die Konten der Riester-Sparer überwiesen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Altersrente für langjährig Versicherte – Regelungen
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, allerdings hat man dabei Abschläge von 14,4 Prozent in Kauf zu nehmen. Ausnahmen gibt es allerdings. Die Altersgrenze zum Renteneintritt wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer allerdings vor dem 1. Januar 1955 geboren wurde und noch vor dem 1. Januar 2007 eine verbindliche Altersteilzeitarbeit angetreten ist, der kann mit 65 in Rente gehen. Die Altersgrenze wird hier nicht angehoben. Dasselbe gilt für alle, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau entsprechendes Anpassungsgeld bezogen haben.
Eine Absenkung der Altersrente für langjährig Versicherte wird generell auf das 62. Lebensjahr gestrichen. Ausnahmen gibt es aber auch hier wieder für jene, die nach dem 31. Dezember 1947 und vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden oder vor dem 1. Januar 2007 eine Altersteilzeitarbeit angetreten sind. Auch hier gilt die Ausnahme für jene, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau Anpassungsgeld bezogen haben. Die Altersgrenze bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird hier stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt.
Die Regelungen und die daraus resultierenden Absenkungstabellen für die Altersrente für langjährig Versicherte können der Internetpräsenz des Deutschen Rentenversicherungsbundes entnommen werden.
Renteneintrittsalter – Frankreich erhöht auf 62
In Frankreich lag das Renteneintrittsalter bislang bei 60 Jahren, nun soll es um zwei Jahre erhöht werden. Präsident Nicolas Sarkozy zeigt damit, dass ihm das Sparen ernst ist. Das Volk hingegen ist nur wenig begeistert.
Bis 2018 erhöht sich das Renteneintrittsalter schrittweise auf 62 Jahre, so eine Mitteilung der Regierung bei der Vorstellung der Rentenreform. Aber auch die besser Verdienenden sollen mehr zum Staatshaushalt beitragen. Eine Erhöhung der Steuer für Reiche ist ebenfalls geplant.
Das Volk zeigt sich jetzt schon nicht begeistert davon, dass das Renteneintrittsalter erhöht werden soll. Gewerkschaften kündigen zum 24. Juni einen Streiktag an. Diesen Beitrag weiterlesen »
Rentenversicherung BfA
Nach dem Volksmund regelt die BfA die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings ist die BfA seit dem 1. Oktober 2005 nach einem Gesetzesbeschluss in die Deutsche Rentenversicherung integriert worden. Im Interesse der Gesetzgebung sollte es liegen die Versorgung der Menschen im Alter zu gewährleisten und eine Armut der Rentner zu vermeiden. In der Praxis wird dies von der „BfA“ durch die gesetzliche Rentenversicherung geregelt. Das bedeutet das Jeder, mit Ausnahme Weniger, versicherungspflichtig ist und in die Rentenkasse einzahlen muss.
Zusammen mit seinem Arbeitgeber zahlt der Arbeitnehmer zu gleichen Teilen und der Selbstständige im Ganzen also seine monatlichen Rentenversicherungsbeiträge, die sich aus insgesamt 19,9 Prozent des Bruttogehaltes errechnen. Es gibt Ausnahmen, die von der Gesetzgebung definiert werden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Altersrente für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente frühestens erhalten wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und bei Rentenantritt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 berufs- und erwerbsunfähig oder vor 1951 geboren sind. Die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren muss gegeben sein. Auch der Grenzwert für einen Hinzuverdienst darf nicht überschritten werden.
Die Altersrente für Schwerbehinderte kann man zudem nur beantragen wenn man einen, zum Rentenbeginn noch gültigen Schwerbehindertenausweis hat. Ansonsten kann man einen Antrag zur Prüfung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit stellen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Rente mit 63 – Allgemeines
Als langjährig Versicherter hat man die Möglichkeit früher in den Ruhestand zu gehen, als üblich. So kann man zum Beispiel die Rente mit 63 Jahren antreten. Abschläge muss man dann natürlich in Kauf nehmen. In Zukunft hat man bei einer Rente mit 63 Jahren sicherlich weniger Geld im Monat als es heut noch der Fall ist. Schließlich geht das Sparprogramm der Regierung auch an den Geldbeutel der Rentner.
Ein ungünstiges Verhältnis zwischen Rentenempfängern und Berufstätigen, die in die Rentenkasse einzahlen, sind der Anlass für Einsparungen im Ruhestand. Natürlich wird sich manch einer fragen, warum er die Rente nicht direkt beantragen sollte. Wenn man 60 Jahre alt und arbeitslos geworden ist bleibt einem die Entscheidung ob man die Abschläge in Kauf nimmt und mit weniger Geld im Monat in die Rente geht. Auch wenn man in diesem Stichalter einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, so bietet diese kaum das nötige Polster für die Rente. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wie hoch ist die Rente nach 45 Berufsjahren?
Wie vom Bundesverfassungsgericht entschieden, müssen Menschen die den Vorruhestand antreten Abschläge hinnehmen. Ausnahmen gibt es auch dann nicht wenn man vorher auf Basis der Altersteilzeit tätig oder arbeitslos war. Wer länger gearbeitet hat, der bekommt mehr Rente, so das Prinzip. Aber wie hoch ist die Rente nach 45 Berufsjahren? Schließlich handelt es sich in unserem Altersversorgungsprinzip bei langjährig Versicherten um einen tragenden Pfosten. Allerdings sind bei 45 Beitragsjahren die Unterschiede zwischen Männern und Frauen allein schon wegen der Kindererziehungszeiten gegeben.
Wie hoch ist aber nun die Rente nach 45 Berufsjahren? Statistisch gesehen erreichen bei den Männern etwa 41 Prozent diesen Stand und nur drei Prozent der Frauen. Selbst wer bis zur magischen 67 kommt, der muss 45 Beitragsjahre vorweisen können um ohne Abschläge davon zu kommen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Rente und Ruhestand – Kritik
Kritik gegenüber den Rentenplänen der EU gibt es genug, über das Vorhaben, dass Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2060 schrittweise auf 70 anzuheben, haben wir bereits berichtet. Was die EU-Bevölkerung über das Thema „Rente und Ruhestand“ sagt steht außen vor. Nur in der Anhebung der Rentenbeiträge und der Verlängerung des Arbeitslebens sieht die Kommission eine Möglichkeit zwischen den ohnehin utopischen Sparplänen. Diesen Beitrag weiterlesen »


