Archiv für die Kategorie „Rentenpolitik“

Altersrente für langjährig Versicherte – Regelungen

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Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, allerdings hat man dabei Abschläge von 14,4 Prozent in Kauf zu nehmen. Ausnahmen gibt es allerdings. Die Altersgrenze zum Renteneintritt wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer allerdings vor dem 1. Januar 1955 geboren wurde und noch vor dem 1. Januar 2007 eine verbindliche Altersteilzeitarbeit angetreten ist, der kann mit 65 in Rente gehen. Die Altersgrenze wird hier nicht angehoben. Dasselbe gilt für alle, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau entsprechendes Anpassungsgeld bezogen haben.

Eine Absenkung der Altersrente für langjährig Versicherte wird generell auf das 62. Lebensjahr gestrichen. Ausnahmen gibt es aber auch hier wieder für jene, die nach dem 31. Dezember 1947 und vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden oder vor dem 1. Januar 2007 eine Altersteilzeitarbeit angetreten sind. Auch hier gilt die Ausnahme für jene, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau Anpassungsgeld bezogen haben. Die Altersgrenze bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird hier stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt.

Die Regelungen und die daraus resultierenden Absenkungstabellen für die Altersrente für langjährig Versicherte können der Internetpräsenz des Deutschen Rentenversicherungsbundes entnommen werden.

Renteneintrittsalter – Frankreich erhöht auf 62

In Frankreich lag das Renteneintrittsalter bislang bei 60 Jahren, nun soll es um zwei Jahre erhöht werden. Präsident Nicolas Sarkozy zeigt damit, dass ihm das Sparen ernst ist. Das Volk hingegen ist nur wenig begeistert.

Bis 2018 erhöht sich das Renteneintrittsalter schrittweise auf 62 Jahre, so eine Mitteilung der Regierung bei der Vorstellung der Rentenreform. Aber auch die besser Verdienenden sollen mehr zum Staatshaushalt beitragen. Eine Erhöhung der Steuer für Reiche ist ebenfalls geplant.

Das Volk zeigt sich jetzt schon nicht begeistert davon, dass das Renteneintrittsalter erhöht werden soll. Gewerkschaften kündigen zum 24. Juni einen Streiktag an. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rentenversicherung BfA

Nach dem Volksmund regelt die BfA die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings ist die BfA seit dem 1. Oktober 2005 nach einem Gesetzesbeschluss in die Deutsche Rentenversicherung integriert worden. Im Interesse der Gesetzgebung sollte es liegen die Versorgung der Menschen im Alter zu gewährleisten und eine Armut der Rentner zu vermeiden. In der Praxis wird dies von der „BfA“ durch die gesetzliche Rentenversicherung geregelt. Das bedeutet das Jeder, mit Ausnahme Weniger, versicherungspflichtig ist und in die Rentenkasse einzahlen muss.

Zusammen mit seinem Arbeitgeber zahlt der Arbeitnehmer zu gleichen Teilen und der Selbstständige im Ganzen also seine monatlichen Rentenversicherungsbeiträge, die sich aus insgesamt 19,9 Prozent des Bruttogehaltes errechnen. Es gibt Ausnahmen, die von der Gesetzgebung definiert werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Altersrente für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente frühestens erhalten wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und bei Rentenantritt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 berufs- und erwerbsunfähig oder vor 1951 geboren sind. Die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren muss gegeben sein. Auch der Grenzwert für einen Hinzuverdienst darf nicht überschritten werden.

Die Altersrente für Schwerbehinderte kann man zudem nur beantragen wenn man einen, zum Rentenbeginn noch gültigen Schwerbehindertenausweis hat. Ansonsten kann man einen Antrag zur Prüfung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit stellen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rente mit 63 – Allgemeines

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Als langjährig Versicherter hat man die Möglichkeit früher in den Ruhestand zu gehen, als üblich. So kann man zum Beispiel die Rente mit 63 Jahren antreten. Abschläge muss man dann natürlich in Kauf nehmen. In Zukunft hat man bei einer Rente mit 63 Jahren sicherlich weniger Geld im Monat als es heut noch der Fall ist. Schließlich geht das Sparprogramm der Regierung auch an den Geldbeutel der Rentner.

Ein ungünstiges Verhältnis zwischen Rentenempfängern und Berufstätigen, die in die Rentenkasse einzahlen, sind der Anlass für Einsparungen im Ruhestand. Natürlich wird sich manch einer fragen, warum er die Rente nicht direkt beantragen sollte. Wenn man 60 Jahre alt und arbeitslos geworden ist bleibt einem die Entscheidung ob man die Abschläge in Kauf nimmt und mit weniger Geld im Monat in die Rente geht. Auch wenn man in diesem Stichalter einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, so bietet diese kaum das nötige Polster für die Rente. Diesen Beitrag weiterlesen »

Wie hoch ist die Rente nach 45 Berufsjahren?

Wie vom Bundesverfassungsgericht entschieden, müssen Menschen die den Vorruhestand antreten Abschläge hinnehmen. Ausnahmen gibt es auch dann nicht wenn man vorher auf Basis der Altersteilzeit tätig oder arbeitslos war. Wer länger gearbeitet hat, der bekommt mehr Rente, so das Prinzip. Aber wie hoch ist die Rente nach 45 Berufsjahren? Schließlich handelt es sich in unserem Altersversorgungsprinzip bei langjährig Versicherten um einen tragenden Pfosten. Allerdings sind bei 45 Beitragsjahren die Unterschiede zwischen Männern und Frauen allein schon wegen der Kindererziehungszeiten gegeben.

Wie hoch ist aber nun die Rente nach 45 Berufsjahren? Statistisch gesehen erreichen bei den Männern etwa 41 Prozent diesen Stand und nur drei Prozent der Frauen. Selbst wer bis zur magischen 67 kommt, der muss 45 Beitragsjahre vorweisen können um ohne Abschläge davon zu kommen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rente und Ruhestand – Kritik

Kritik gegenüber den Rentenplänen der EU gibt es genug, über das Vorhaben, dass Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2060 schrittweise auf 70 anzuheben, haben wir bereits berichtet. Was die EU-Bevölkerung über das Thema „Rente und Ruhestand“ sagt steht außen vor. Nur in der Anhebung der Rentenbeiträge und der Verlängerung des Arbeitslebens sieht die Kommission eine Möglichkeit zwischen den ohnehin utopischen Sparplänen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Vorzeitige Altersrente – Einzige Alternative?

Im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten wird das Arbeitsleben heute bei den meisten Deutschen immer lückenhafter. Auch die Dauerarbeitslosigkeit nimmt zu. Das betrifft alle Generationen und schlägt sich negativ auf die Altersversorgung aus. Diese sozialökonomische Frage wollen Politiker unter Anderem mit einem Anstieg des Rentenalters lösen. Aber entgegen dieser Maßnahmen, sehen sich viele durch die vorzeitige Altersrente bedroht.

Doch was bedeutet der Begriff „vorzeitige Altersrente“ für die jungen Generationen wenn bereits ihre Eltern und Großeltern, die ihr Leben lang in die Rentenkassen eingezahlt haben kaum noch von ihrer Rente leben können? Experten warnen, und dabei sind sich die meisten einig, vor einer ansteigenden Altersarmut. Jeder Mensch im Alter zwischen 20 und 30 Jahren war in der heutigen Zeit wenigstens zweieinhalb Jahre arbeitslos. Eine Tatsache die Ende der 80er Jahre nur jeden Hundertsten betraf. Diesen Beitrag weiterlesen »

Maximale Rentenhöhe – Vertragsrisiken

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Die maximale Rentenhöhe, die ein Mensch erzielen kann hängt ganz von seinen Beiträgen ab und den daraus resultierenden Entgeltpunkten. Aber auch wenn man Verträge abschließt, beispielsweise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann man einiges im Voraus falsch machen. Oftmals bieten Altverträge eine zu geringe Absicherung. Hier sind manchmal bei Vertragsabschluss die Rentenhöhen schon zu gering. Auch bei der Anpassung gibt es immer wieder Haken.

Wenn jemand, beispielsweise ein privatversicherter Arbeitnehmer, ein Nettoeinkommen von 2.500 Euro und eine BU-Versicherung, die sich auf monatliche 1300 Euro beläuft, abgeschlossen hat, dann bedeutet dass im Leistungsfall, dass er eine maximale Rentenhöhe von 1300 Euro hat. Allerdings muss man die Steuer abziehen, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur PKV, die sich HEUTE auf etwa 500 Euro beläuft, verrechnen. Dem Versicherten bleiben dann im Leistungsfall noch etwa 800 Euro, was nicht viel ist bei einem vorherigen Nettoeinkommen von 2500 Euro. Diesen Beitrag weiterlesen »

Gesetzliche Rente – BAG urteilt

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Die gesetzliche Rente wird nach zwei kürzlich verkündeten Urteilen durch das Bundesarbeitsgericht auf die betriebliche Rente begrenzt. Somit darf die gesetzliche Rente oder die Witwenrente nun maximal zu 80 Prozent auf die eigene betriebliche Rente angerechnet werden. Diesen Beitrag weiterlesen »