Rentner werden in Zukunft vom Finanzamt überprüft

Ab Oktober 2009 werden Finanzämter nun auch Rentner genauer unter die Lupe nehmen. Geprüft werden Einkünfte, die nicht dem Finanzamt bekannt sind und das rückwirkend ab dem Jahr 2005. Rund 2 Millionen Rentnern droht nun eine Nachzahlung.Doch wer eine gesetzliche Altersvorsorge bezieht und den Freibetrag bei Alleinstehenden von 1500 Euro nicht überschreitet, muss sich keine Sorgen machen. Bei Verheirateten liegt dann der Freibetrag bei 3000 Euro. Wenn allerdings noch ein Partner arbeitet, sollte in jedem Fall eine Einkommenserklärung beim Finanzamt abgeben, um eine Prüfung zu vermeiden.

Aber nicht nur das Einkommen zählt zu den Zusatzverdiensten, auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sind mit einbegriffen.

Wer nun denkt, dass Gesetz wurde schnell mal aus dem Boden gestampft, der liegt nicht ganz richtig. Denn schon 2005 ist das Gesetz in Kraft getreten. Das bedeutet, dass bereits seit diesem Zeitpunkt, Rentner eine Einkommenserklärung beim Fiskus abgegeben muss. Doch bis Dato gab es kaum Prüfungen. Das soll sich nun aber ändern.

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