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Altersrente für langjährig Versicherte – Regelungen

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Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, allerdings hat man dabei Abschläge von 14,4 Prozent in Kauf zu nehmen. Ausnahmen gibt es allerdings. Die Altersgrenze zum Renteneintritt wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer allerdings vor dem 1. Januar 1955 geboren wurde und noch vor dem 1. Januar 2007 eine verbindliche Altersteilzeitarbeit angetreten ist, der kann mit 65 in Rente gehen. Die Altersgrenze wird hier nicht angehoben. Dasselbe gilt für alle, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau entsprechendes Anpassungsgeld bezogen haben.

Eine Absenkung der Altersrente für langjährig Versicherte wird generell auf das 62. Lebensjahr gestrichen. Ausnahmen gibt es aber auch hier wieder für jene, die nach dem 31. Dezember 1947 und vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden oder vor dem 1. Januar 2007 eine Altersteilzeitarbeit angetreten sind. Auch hier gilt die Ausnahme für jene, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau Anpassungsgeld bezogen haben. Die Altersgrenze bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird hier stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt.

Die Regelungen und die daraus resultierenden Absenkungstabellen für die Altersrente für langjährig Versicherte können der Internetpräsenz des Deutschen Rentenversicherungsbundes entnommen werden.