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Rentenversicherung BfA

Nach dem Volksmund regelt die BfA die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings ist die BfA seit dem 1. Oktober 2005 nach einem Gesetzesbeschluss in die Deutsche Rentenversicherung integriert worden. Im Interesse der Gesetzgebung sollte es liegen die Versorgung der Menschen im Alter zu gewährleisten und eine Armut der Rentner zu vermeiden. In der Praxis wird dies von der „BfA“ durch die gesetzliche Rentenversicherung geregelt. Das bedeutet das Jeder, mit Ausnahme Weniger, versicherungspflichtig ist und in die Rentenkasse einzahlen muss.

Zusammen mit seinem Arbeitgeber zahlt der Arbeitnehmer zu gleichen Teilen und der Selbstständige im Ganzen also seine monatlichen Rentenversicherungsbeiträge, die sich aus insgesamt 19,9 Prozent des Bruttogehaltes errechnen. Es gibt Ausnahmen, die von der Gesetzgebung definiert werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Wie hoch ist die Rente nach 45 Berufsjahren?

Wie vom Bundesverfassungsgericht entschieden, müssen Menschen die den Vorruhestand antreten Abschläge hinnehmen. Ausnahmen gibt es auch dann nicht wenn man vorher auf Basis der Altersteilzeit tätig oder arbeitslos war. Wer länger gearbeitet hat, der bekommt mehr Rente, so das Prinzip. Aber wie hoch ist die Rente nach 45 Berufsjahren? Schließlich handelt es sich in unserem Altersversorgungsprinzip bei langjährig Versicherten um einen tragenden Pfosten. Allerdings sind bei 45 Beitragsjahren die Unterschiede zwischen Männern und Frauen allein schon wegen der Kindererziehungszeiten gegeben.

Wie hoch ist aber nun die Rente nach 45 Berufsjahren? Statistisch gesehen erreichen bei den Männern etwa 41 Prozent diesen Stand und nur drei Prozent der Frauen. Selbst wer bis zur magischen 67 kommt, der muss 45 Beitragsjahre vorweisen können um ohne Abschläge davon zu kommen. Diesen Beitrag weiterlesen »