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Hinzuverdienst Witwenrente: Regelung

Wer als Hinterbliebener Anspruch auf Witwenrente hat der sollte zunächst wissen, dass diese in zwei unterschiedliche Arten besteht. Für Menschen die unter 45 Jahre alt sind, kein Kind erziehen und auch nicht erwerbsgemindert sind wird die kleine Witwenrente ausgezahlt. Diese beläuft sich auf 25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Die große Witwenrente wird ausgezahlt wenn man ein Kind erzieht oder über 45 Jahre alt ist und/oder erwerbsgemindert ist. In diesem Fall stehen einem 55 bzw. 60 Prozent zu. Für die kleine Witwenrente ist eine Frist von 2 Jahren festgesetzt.

Was ist nun aber zu beachten wenn man einen Hinzuverdienst zur Witwenrente hat? Hier gilt, so wie allgemein, dass man bis zu 400 Euro im Monat dazu verdienen darf ohne, dass es einem von der Rente abgezogen wird. Zweimal im Jahr darf man sogar bis zu 800 Euro verdienen. Diesen Beitrag weiterlesen »