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Altersrente für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente frühestens erhalten wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und bei Rentenantritt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 berufs- und erwerbsunfähig oder vor 1951 geboren sind. Die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren muss gegeben sein. Auch der Grenzwert für einen Hinzuverdienst darf nicht überschritten werden.

Die Altersrente für Schwerbehinderte kann man zudem nur beantragen wenn man einen, zum Rentenbeginn noch gültigen Schwerbehindertenausweis hat. Ansonsten kann man einen Antrag zur Prüfung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit stellen. Diesen Beitrag weiterlesen »