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Kindererziehungszeiten und Rente – Allgemeines

Wenn Nachwuchs geplant oder bereits unterwegs ist, so muss man einiges planen und an die Zukunft denken. Fakt ist, dass man als frische Mutter zunächst erst mal nicht mehr berufstätig sein kann, es sei denn der Vater übernimmt die Erziehungszeit. Wie auch immer man es angeht, der Beruf steht erst einmal außen vor. Doch wie regeln sich Kindererziehungszeiten und Rente?

Die Gesetzgebung besagt das Kindererziehungszeiten bei der Rente als Beitragszeiten angerechnet werden. Die Beiträge gelten also innerhalb der besagten Zeit als gezahlt. Berücksichtigt wird hierbei allerdings nur ein Elternteil. Sollten beide Elternteile bei der Erziehung beteiligt sein, so müssen diese sich einigen, wem die Kindererziehungszeit angerechnet wird.

Zunächst wird bei der Meldebehörde prinzipiell die Mutter beim Rentenversicherungsträger angezeigt. Diesen Beitrag weiterlesen »