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Kündigung bei Renteneintritt

Ab 2012 tritt die Regelung in Kraft, dass die Rente auf das 67. Lebensjahr angehoben werden soll. Die Regelaltersgrenze soll dann bis 2029 schrittweise angehoben werden. Derzeit gilt, dass man auch nach seinem 65. Lebensjahr weiter arbeiten darf. Im Moment hat man dann auf jeden Fall Vorteile, sollte man die Rente beispielsweise erst mit 67 oder später antreten.

Laut Gesetzgebung ist das Alter kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, wann der Arbeitnehmer in Rente gehen soll, auch wenn dieser 65 Jahre alt ist. Eine Kündigung bei Renteneintritt ist also anfechtbar. Diesen Beitrag weiterlesen »