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Urlaubsanspruch bei Renteneintritt
Da es immer wieder Unklarheiten gab, ob der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt, Krankschreibung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder gar bei Abbruch des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt oder verfällt, entschieden nun die Landesgerichte zu Gunsten der Arbeitnehmer.
Konkret betraf das einen Fall in Baden-Württemberg, wo das zuständige Landesgericht am 29. Mai diesen Jahres ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Somit bleibt der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt und sogar bei zwischenzeitlichen Rentenbezügen erhalten. Zu dem Thema über den Verfall von Urlaubsansprüchen ist dies nicht das einzige Urteil. In den letzten Monaten wurden mehrere gerichtliche Entscheidungen diesbezüglich getroffen. Vorher sah die Rechtslage vor, dass der Arbeitnehmer, wenn er bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben war, keinen Anspruch auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung geltend machen kann. Diesen Beitrag weiterlesen »
Kündigung bei Renteneintritt
Ab 2012 tritt die Regelung in Kraft, dass die Rente auf das 67. Lebensjahr angehoben werden soll. Die Regelaltersgrenze soll dann bis 2029 schrittweise angehoben werden. Derzeit gilt, dass man auch nach seinem 65. Lebensjahr weiter arbeiten darf. Im Moment hat man dann auf jeden Fall Vorteile, sollte man die Rente beispielsweise erst mit 67 oder später antreten.
Laut Gesetzgebung ist das Alter kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, wann der Arbeitnehmer in Rente gehen soll, auch wenn dieser 65 Jahre alt ist. Eine Kündigung bei Renteneintritt ist also anfechtbar. Diesen Beitrag weiterlesen »
