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Gesundheitliche Gründe oftmals Ursache für Renteneintritt

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Wie das Statistische Bundesamt nun mitteilt, geht bereits jetzt jeder Fünfte krankheitsbedingt in Rente – im Jahr 2008 waren es rund 22,7 Prozent der Ruheständler, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausschieden. Dabei scheint allerdings auch der jeweilige Beruf eine Rolle zu spielen, so gehen jene Menschen, die in Hoch- und Tiefbauberufen gearbeitet haben, besonders oft gesundheitsbedingt in den Ruhestand, in dieser Gruppe sind es 46,9 Prozent. Dicht gefolgt ist diese Gruppe mit 45,4 Prozent von Personen in Ausbauberufen wie zum Beispiel Fliesenlegern, Heizungsbauern und Polsterern, bei den Malern und Lackierern sind es immerhin noch 39,5 Prozent.

Am seltensten gehen indes Ingenieure, Chemiker, Physiker oder auch Mathematiker gesundheitsbedingt in den Ruhestand, hier sind es lediglich 14,6 Prozent. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rente nun gar mit 70?

“Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an …” So hat Udo Jürgens einmal gesungen. Wir wissen nicht, was er damit gemeint hat, wagen jedoch zu bezweifeln, dass der beliebte Sänger mit 66 Jahren noch mal einen neuen Arbeitsabschnitt im Leben der Menschen einläuten wollte!? Denn schließlich geht das Lied ja weiter: “Mit 66 Jahren, da hat man Spaß daran.” Spaß an der Arbeit? In diesem Alter? Wohl kaum in jeder Branche. Drauf verweisen – und das sicherlich nicht zu Unrecht -, schon jetzt all` jene, denen bereits die Rente mit 67 ein Dorn im Auge ist.

Die hatte bekanntlich die schwarz-rote Koalition 2007 beschlossen. Und das wird nun, von vielen, wieder in Frage gestellt, während andere (gemeint sind vornehmlich Stimmen aus der Wirtschaft!) gar eine Rente mit 70 für denkbar halten … Ein Thema, das – ungewohnt in diesen Tagen – offensichtlich die Opposition einmal mehr als die Koalition spaltet. Ursula von der Leyen (CDU) jedenfalls ist für die Rente mit 67, und auch FDP-Chef Guido Westerwelle sprach sich gegen Änderungen an diesem Modell aus. SPD-Chef Sigmar Gabriel dagegen hatte die Rente mit 67, auch aufgrund schlechter Jobchancen für die Älteren, wieder in Frage gestellt. Und damit Alt-Kanzler Gerhard Schröder auf den Plan gerufen, der Gabriel schleunigst widersprach. Ebenso wie führende Rentenexperten übrigens, die glauben, dass das System, ohne eine Anhebung des Renteneintritts auf 67 – zumindest mittel- und langfristig -, unfinanzierbar wird. Diesen Beitrag weiterlesen »

Altersrente für langjährig Versicherte – Regelungen

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Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, allerdings hat man dabei Abschläge von 14,4 Prozent in Kauf zu nehmen. Ausnahmen gibt es allerdings. Die Altersgrenze zum Renteneintritt wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer allerdings vor dem 1. Januar 1955 geboren wurde und noch vor dem 1. Januar 2007 eine verbindliche Altersteilzeitarbeit angetreten ist, der kann mit 65 in Rente gehen. Die Altersgrenze wird hier nicht angehoben. Dasselbe gilt für alle, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau entsprechendes Anpassungsgeld bezogen haben.

Eine Absenkung der Altersrente für langjährig Versicherte wird generell auf das 62. Lebensjahr gestrichen. Ausnahmen gibt es aber auch hier wieder für jene, die nach dem 31. Dezember 1947 und vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden oder vor dem 1. Januar 2007 eine Altersteilzeitarbeit angetreten sind. Auch hier gilt die Ausnahme für jene, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und als entlassene Arbeitnehmer im Bergbau Anpassungsgeld bezogen haben. Die Altersgrenze bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird hier stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt.

Die Regelungen und die daraus resultierenden Absenkungstabellen für die Altersrente für langjährig Versicherte können der Internetpräsenz des Deutschen Rentenversicherungsbundes entnommen werden.

Kündigung bei Renteneintritt

Ab 2012 tritt die Regelung in Kraft, dass die Rente auf das 67. Lebensjahr angehoben werden soll. Die Regelaltersgrenze soll dann bis 2029 schrittweise angehoben werden. Derzeit gilt, dass man auch nach seinem 65. Lebensjahr weiter arbeiten darf. Im Moment hat man dann auf jeden Fall Vorteile, sollte man die Rente beispielsweise erst mit 67 oder später antreten.

Laut Gesetzgebung ist das Alter kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, wann der Arbeitnehmer in Rente gehen soll, auch wenn dieser 65 Jahre alt ist. Eine Kündigung bei Renteneintritt ist also anfechtbar. Diesen Beitrag weiterlesen »

Renteneintrittsalter bei Frau und Mann

Das Renteneintrittsalter bei Frau und Mann wurde bekanntlich von 65 auf das 67. Lebensjahr erhöht. Man kann vorher Rente beantragen, muss aber mit unter hohe finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

Besonders Frauen haben es dabei nicht leicht. Statistiken besagen, dass sie knapp ein Viertel weniger verdienen als Männer, was sich im Lebenslauf unter Anderem auf Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Erziehungszeit der Kinder erklären lässt. Die Ruhestandsvergütung wird natürlich nach dem berechnet, was man in der Zeit seines Lebens verdient hat.

Schon vor dem erreichten Renteneintrittsalter bei Frau und Mann, sollte auf die Altersvorsorge geachtet werden. Zwar gibt es die gesetzliche Rentenversicherung, aber wer Geld übrig hat, sollte noch während seines Daseins als Berufstätiger etwas für den Ruhestand zurücklegen. Diesen Beitrag weiterlesen »

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