Artikel-Schlagworte: „Rentenversicherung BfA“
Rentenversicherung BfA
Nach dem Volksmund regelt die BfA die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings ist die BfA seit dem 1. Oktober 2005 nach einem Gesetzesbeschluss in die Deutsche Rentenversicherung integriert worden. Im Interesse der Gesetzgebung sollte es liegen die Versorgung der Menschen im Alter zu gewährleisten und eine Armut der Rentner zu vermeiden. In der Praxis wird dies von der „BfA“ durch die gesetzliche Rentenversicherung geregelt. Das bedeutet das Jeder, mit Ausnahme Weniger, versicherungspflichtig ist und in die Rentenkasse einzahlen muss.
Zusammen mit seinem Arbeitgeber zahlt der Arbeitnehmer zu gleichen Teilen und der Selbstständige im Ganzen also seine monatlichen Rentenversicherungsbeiträge, die sich aus insgesamt 19,9 Prozent des Bruttogehaltes errechnen. Es gibt Ausnahmen, die von der Gesetzgebung definiert werden. Diesen Beitrag weiterlesen »
