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Renteneintritt mit 58 Jahren

Renteneintritt mit 58

Eine Rente mit 58 ist unter normalen Bedingungen generell nicht möglich. Allerdings haben Langzeitarbeitslose, die bis 1949 geboren wurden, Vorteile beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Bis Ende 2007 kann demnach ohne Verpflichtungen Arbeitslosengeld bezogen werden. Das bedeutet, man steht dem Arbeitsmarkt zwar nicht zur Verfügung, bekommt aber die staatliche Unterstützung anstatt eine mit Abschlägen behaftete Rente.

Die einzige Bedingung die der Staat bei dieser 58er-Regelung stellt, ist, dass der nächstmögliche Zeitpunkt zum Renteneintritt wahrgenommen wird, was faktisch gesehen das 65. Lebensjahr ist. Ab 2008 streiten sich noch Experten und der Staat über die Weiterführung dieser Regelung oder eine mit Abschlägen behaftete "Zwangs-Frührente".

Ratsam ist in jedem Fall der vorherige Gang zum Rentenversicherer. Dieser errechnet für Sie den genauen Betrag den Sie als Altersruhe zu erwarten haben, wenn Sie eine der Varianten wählen. Wichtig ist hierbei, dass vor allem ältere Früh-Rentner einkalkulieren, dass von der eigentlichen Rente noch Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen sind. Diese werden im Fall der 58er-Regelung von den zuständigen Trägern bezahlt.

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