Renteneintritt mit 62 Jahren

Ab 2010 werden viele gesetzlich versicherte mit 62 Jahren in Rente gehen können, die nach dem 31.12.1947 geboren wurden.
Es sollte grundsätzlich die Voraussetzung sein, dass der Rentennehmer mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Auch hier muss man allerdings mit Abstrichen rechnen. So wird die Rente für jeden Monat um 0,3 % gemindert, der vor Vollendung des 65. Jahres liegt.
Auch bei der Rente ab 62 sollten Sie sich ihren Rentenanspruch vom zuständigen Rentenversicherungsträger durchrechnen lassen. Denn gehen Sie beispielsweise mit 62 Jahren und drei Monaten in Rente, vermindert sich Ihr Rentenanspruch um fast 10%!
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