Renteneintritt mit 63 Jahren

Die Rente mit 63 können alle langjährigen Versicherten in Anspruch nehmen. Auch hier gilt wieder die Wartezeit von 35 Jahren (Einzahlung in eine Rentenversicherung).
Die abschlagsfreie Altersgrenze von 63 Jahren ist für Personen die vom Januar 1937 bis zum Dezember 1938 geboren wurden, schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben worden.
Ähnlich wie bei der Rente ab 62 wird der Rentenbeitrag für jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,3 % gemindert.
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