Renteneintritt mit 65 Jahren

Mit 65 Jahren erreicht der Deutsche die Regelaltersgrenze. Hier ist die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit in einer Rentenversicherung) von 35 Jahren erforderlich. Der Rentenanspruch errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen in die Rentenkasse.
2004 gingen 33,5 Prozent der Männer mit 65 Jahren in den Ruhestand. Da aber nur 42 Prozent der über 55-Jährigen in Deutschland noch berufstätig sind und somit Regelungen wie Altersteilzeit oder frühzeitiger Renteneintritt in Anspruch genommen werden, mussten tiefgreifende Änderungen durch den Sozialstaat ergriffen werden.
Lesen Sie nun mehr zum Renteneintritt mit 67




