Renteneintritt mit 67 Jahren

Die große Koaltition hat es im Jahr 2006 beschlossen: Ab 2012 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer 2 Jahre länger für den gleichen Rentenanspruch arbeiten muss! Allerdings gelten dabei lange Übergangsfristen:
So wird nicht gleich im Jahr 2012 das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben, sonder geschieht das in jährlichen Erhöhungsschritten:
2012 bis 2023: Jährliche Erhöhung um einen Monat
2024 bis 2029: Jährliche Erhöhung um zwei Monate
So wird man erst im Jahr 2029 bis zum 67. Lebensjahr Arbeiten müssen. Trotz der langen Übergangsfristen sollte man sich rechtzeitig über die zusätzliche Altersvorsorge informieren!




